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Grundstücke kaufen auf Mallorca by AcerOscuro
Bitte informieren Sie sich VOR DEM KAUF eines Grundstücks (URBAN / FINCA RURAL) über die Möglichkeiten der Bebauung zu Wohnzwecken.
Mit unserem kleinen Guide möchten wir Ihnen helfen, den Kauf eines Grundstücks sowie die Vorplanungen einer möglichen Bebauung so einfach wie möglich zu gestalten…
Grundsätzlich gilt:
Katasterdaten des Grundstücks
Diese Daten sollte der Makler oder der Eigentümer vorlegen können. Wenn nicht, können Sie sich diese Daten ganz leicht online besorgen. Auf der Webseite des Katasters Sede Electrónica del Catastro - Inicio finden Sie über die Suchfunktion (Kataster Nummer oder einfach über die Karte) ganz leicht “Ihr” Grundstück.
Dort sehen Sie die Grundstücksgröße, die Abgrenzungen, evtl. eingetragene (i.d.R. legale) Bebauungen und die Nutzungsart.
Grundbuchauszug (NOTA SIMPLE)
Die NOTA SIMPLE sollte auch vom Makler oder vom Eigentümer vorgelegt werden können.
Anhand der NOTA SIMPLE sehen Sie, wer der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks ist.
Befindet sich eine existierende Bebauung auf dem Grundstück, ist diese i.d.R. auch im Grundbuch vermerkt. Weiter gibt der Grundbuchauszug Auskunft über evtl. bestehende Lasten (z.B. Wege- oder Nutzungsrechte) und natürlich über evtl. Belastungen (Hypotheken, Embargos, Zwangsverwaltung usw.).
Eine NOTA SIMPLE reflektiert natürlich nur die Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes. Meist haben Makler oder die Eigentümer nur ältere Ausdrucke. Bei ernsthaftem Kaufinteresse empfiehlt es sich aber spätestens mit der Unterzeichnung einer Reservierung oder eines Kaufvertrages eine TAGESAKTUELLE NOTA SIMPLE einzuholen.
Kommt diese nicht vom Makler oder vom Eigentümer, so können Sie sich den Grundbuchauszug / NOTA SIMPLE auch ganz leicht selbst online (Kosten so um die 25-30 Euros) bestellen. I.d.R. bekommen Sie den Auszug dann per Mail am gleichen Tag Registradores de España . Alternativ gehen Sie selbst zum zuständigen Register und ordern dort den gewünschten Grundbuchauszug (ist erheblich günstiger, kann aber 1-2 Tage / i.d.R. dauern).
Schriftliche Bauauskunft
Ein “guter” Makler oder ein seriöser Verkäufer kann Ihnen i.d.R. eine solche schriftliche Bauauskunft (CEDULA URBANISTICA / INFORME URBANISTICA) präsentieren. Denn - schließlich will man Ihnen ja ein Baugrundstück verkaufen. Da sollte schon nachgewiesen werden WAS dort gebaut werden kann…
Sollte dies nicht der Fall sein so können Sie selbst, recht einfach, dieses Dokument bestellen. Bei den meisten Ayuntamientos kann man die Vorabanfrage zu einer möglichen Bebauung auch online abgeben. I.d.R. dauert dies 8-10 Tage und kostet je nach Gemeinde 30-60 Euros.
Dieses Dokument gibt Auskunft über die mögliche Bebauung (Größe, Art, Belegungsfläche, Höhe, Volumen, evtl. besondere Anforderungen oder Auflagen…)
BESONDERE ANFORDERUNGEN RURALE GRUNDSTÜCKE
Für Grundstücke im sog. Außenbereich, also RUSTICO, gilt es in jedem Fall (BITTE VOR UNTERZEICHNUNG EINES KAUFVERTRAGES!!!) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Form das Grundstück in der Vergangenheit von einem größeren Grundstück abgetrennt, also geteilt worden ist und wie es weitergegeben wurde (Kauf, Erbschaft usw.).
Gem. geltenden Rechtsvorschriften muss bis zum Stichtag 16.07.1997 lückenlos die Übereignungshistorie, bzw. evtl. Teilungshistorie nachgewiesen werden. Je nach vorhandener Sachlage KANN DANN MÖGLICHERWEISE KEINE BAUGENHMIGUNG ERTEILT WERDEN!
Ein Makler oder der Eigentümer sollten Ihnen dieses Dokument vorlegen können. Meistens ist dies aber nicht der Fall. Besorgen Sie sich deshalb dieses Dokument (natürlich auch VOR Unterzeichnung eines Kaufvertrages) im zuständigen Stadtregister. Die Kosten hierfür liegen je nach Umfang des Dokuments bei 70-150 Euros. I.d.R. erhalten Sie es dann in 8-10 Werktagen.
Aktuell (12/2024) gelten folgende Normen für die Bebauung im Außenbereich (RUSTICO / RURAL):
Mindestgröße Grundstück: 14.000m2 (je nach Klassifizierung 30.000-200.000m2)
Max. zulässiges Bauvolumen: 1.500m3
Maximale Bebaubarkeit: 3% / 2% (je nach Klassifizierung)
Maximale Belegung: 4% / 3% (je nach Klassifizierung)
POOL: max 35m2 und max 60m3
Porches: max. 20%
ACHTUNG: Jede Gemeinde kann diese Normen nach Belieben einschränken!!!
Und dann noch…
Befindet sich eine Stromleitung “in der Nähe”, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie sich dort mit anschließen können. Das Gleiche gilt für den Anschluss an eine sich evtl. in der Nähe befindliche Wasserleitung, Kanalisation…
Befindet sich bereits ein Gebäude auf dem ruralen Grundstück welches zu Wohnzwecken genutzt wird, zu Wohnzwecken genutzt werden kann oder könnte, wir Ihnen i.d.R KEINE Baugenehmigung für ein weiteres neues Gebäude erteilt. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das vorhandene Objekt in die Neuplanung mit zu integrieren oder komplett zu entfernen.
Ja, und dann natürlich noch…
Dieser Guide soll Sie vor evtl. Fehlschritten und Überraschungen beim Grundstückskauf schützen. Wir sind keine Rechtsberatung; dieser Guide wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Jegliche Haftung und evtl. Rechtsansprüche hieraus sind natürlich ausgeschlossen.
Unsere Häuser / Fincas, bestimmt für die Bebauung im Außenbereich, erhalten Sie (gg. Aufpreis) mit einer ausreichend bemessen Photovoltaikanlage (Inselanlage), Trink-, Grau- und Schwarzwasser Depots…
INTERESSIERT? So freuen wir uns um Ihre Kontaktaufnahme!
Oder möchten Sie, dass wir Sie aktiv beim Grundstückskauf unterstützen?
Hier sehen Sie unsere Honorare und Leistungen…
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